Inhouse-Schulungen können auch Teil eines umfassenderen Beratungsprozesses sein. Sie vermitteln Kenntnisse zu bestimmten Themen, konkrete Organisationskonzepte oder IT-Systeme, beurteilen mögliche Vor- und Nachteile, Besonderheiten und Auswirkungen für die Beschäftigten.
Es sollen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der qualifizierten Wahrnehmung von Beteiligungsrechten aufgezeigt werden.
Unsere Leistung kann sich gegebenenfalls auch beschränken auf die Referententätigkeit während eines betrieblichen Seminars, eines Workshops, einer Arbeitsgruppe oder einer Betriebs- bzw. Personalversammlung.
Ein Seminar sollte in der Regel nicht mehr als zwölf Teilnehmer/innen haben und bei Bedarf in zwei oder mehrere Veranstaltungen geteilt werden.
Interessiert? Rufen Sie uns an, schicken Sie eine Mail oder schreiben Sie uns einfach.
Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung e.V.
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