Beratung ist Vertrauenssache.

Seit 1989 unterstützen wir Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in ihrer täglichen Arbeit. Das BEST-Team bündelt Wissen aus unterschiedlichen Fachbereichen, wie zum Beispiel Ingenieurs-, Sozial-, Informations- sowie  Wirtschaftsrechtswissenschaften. Unsere langjährige Erfahrung aus zahlreichen betrieblichen Projekten bildet dabei die Basis für eine erfolgreiche Beratung.

Schritt 1

Unkomplizierte Kontaktaufnahme mit BEST per Telefon oder Mail.        

Im Verlauf der Kontaktaufnahme wird – falls notwendig – ein Beratungstermin vereinbart. Die Erstberatung ist dank der Unterstützung durch die Arbeitskammer für saarländische Gremien kostenlos.

Schritt 2

Der Betriebsrat, der Personalrat oder die Mitarbeitervertretung stellt formal fest, dass es erforderlich ist, für eine bestimmte Aufgabe einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen. Daraufhin wird ein entsprechender Beschluss gefasst (§ 80 Abs. 3 BetrVG, § 69 Abs. 3 SPersVG, § 46 Abs. 1 BPersVG, § 17 MAVO Speyer (i.d.F.v. 20.12.2017) , § 17 MAVO Trier (i.d.F.v. 10. Januar 2018), § 25 Abs. 2 MVG-EKD).

Schritt 3

Handelt es sich um ein umfangreicheres Projekt, erstellt BEST ein schriftliches Angebot. Will das Gremium das Angebot annehmen, muss es dazu einen entsprechenden Beschluss fassen.

Freistellungsratgeber

Der Beschluss ist Arbeitgeber:in oder Dienstherr:in mitzuteilen, damit die Kosten übernommen werden. Seminare und Schulungsveranstaltungen werden für Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, für Personalräte gemäß § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG, für Mitarbeitervertretungen auf der Grundlage von § 30 MVG-EKD bzw. § 16 MAVO Speyer (i.d.F.v. 20.12.2017) oder § 16 MAVO Trier (i.d.F.v. 10. Januar 2018) durchgeführt. Weitere Infos und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

BEST leistet Hilfe zur Selbsthilfe

Dies kann auf vielen Wegen erfolgen, z. B. durch:

  • fachliche Beratung bei Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Vermittlung grundlegender Informationen zur Gestaltung von Arbeit und Technik
  • überbetriebliche und betriebliche Qualifizierung
  • Analysen zur Arbeitssituation, z. B. mit Hilfe von Mitarbeiterbefragungen
  • Ausarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen
  • Prozessbegleitung in Gestaltungsprojekten, z. B. durch Organisation, Moderation, Dokumentation
  • methodische Unterstützung der Arbeitnehmervertretung

Rechtliche Grundlagen:
Grundlagen für die Hinzuziehung von BEST als Sachverständige der Arbeitnehmervertretung sind in der Regel (§ 80 Abs. 3 BetrVG, § 69 Abs. 3 SPersVG, §68 BPersVG, § 17 MAVO Speyer (Fassung 20.12.2017) , § 17 MAVO Trier (Fassung 10. Januar 2018), § 25 Abs. 2 MVG-EKD).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beratung kostenfrei erfolgen.

Ihr AnsprechpartnerIn


Interessiert?  Rufen Sie uns an, schicken Sie eine Mail oder schreiben Sie uns einfach.

Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung e.V.
Postanschrift: Fritz-Dobisch-Str. 6-8
Besucheranschrift: Hafenstraße 41

D- 66111 Saarbrücken

(0681) 40 05 249
(0681) 40 05 215
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