Die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung haben vielfältige Auswirkungen auf die Arbeitswelt. In vielen Berufsfeldern werden Tätigkeiten von digitalen Lösungen und KI-Systemen unterstützt oder sogar übernommen. Bisher notwendige Kompetenzen von Beschäftigten stehen somit auf dem Prüfstand, neue Kompetenzen müssen erworben werden.
Klar ist: Dieser Wandel muss gestaltet werden - nachhaltig und sozialverträglich. Schließlich kann die frühzeitige Einbindung von Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen einen wesentlichen Faktor für den Erfolg von Digitalisierungsprozessen im Unternehmen darstellen.
Gemeinsam mit drei Experten aus den Fachrichtungen Sozialwissenschaften und Arbeits- und Sozialrecht der University of Labour bieten wir bei der zweiten Technologiekonferenz von BEST e.V. eine Plattform des Fach- und Erfahrungsaustauschs, die durch einen Impuls für die Mitbestimmung seitens des DGB abgerundet wird. Hierzu möchten wir Sie und euch herzlich einladen.
13:00 - 13:30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer:innen und Imbiss
13:30 - 13:45 Uhr: Einführung (Kathrin Hartmann, BEST e.V.)
13:45 - 14:30 Uhr: Aktuelle Entwicklungszyklen in der KI und Auswirkungen auf Beschäftigung und Kompetenzen (Prof. Dr. Christian Kellermann, University of Labour)
14:30 - 15:15 Uhr: Mit der Welle, statt gegen die Welle?! Wie können wir KI in der Arbeitswelt nachhaltig gestalten? (Prof. Dr. Tobias Kämpf, University of Labour)
PAUSE (15 Minuten)
15:30 - 16:15 Uhr: Rechtliche Anforderungen und die Rolle des Betriebsrats bei einer interessengerechten Gestaltung von Künstlicher Intelligenz (Prof. Dr. Andreas Engelmann, University of Labour)
16:15 - 16:45 Uhr: Impuls für die Mitbestimmung - Was bedeuten die in den Präsentationen gewonnenen Erkenntnisse für die Arbeit von Interessenvertetungen? (Marc Ferder, DGB Rheinland-Pfalz / Saarland)
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen und sonstige Interessierte
Die Veranstaltung ist kostenlos und freistellungsfähig für saarländische Interessenvertretungen. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO.
Die Anmeldedaten der Interessierten und Teilnehmenden werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.