21.05.2024–22.05.2024
Soziologin, Fachkraft für Gesundheitsmanagement im Betrieb (IHK)
Projekt Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland
Projekt Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX
Leistungsverdichtung, Zeitdruck sowie immer neue Arbeitsanforderungen haben die Arbeitswelt drastisch verändert. Oft gefährden sie die Gesundheit der Belegschaft. Mit dem Aufbau eines „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ (BGM) wird in vielen Unternehmen versucht, gegenzusteuern. Dabei haben die Interessenvertretungen vielfältige und vor allem erzwingbare Mitbestimmungsrechte, mit denen Inhalt und Prozess der Gefährdungs-beurteilung psychische Belastungen gestaltet und auch durchgesetzt werden können.
Die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung und die Entwicklung von verhältnispräventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung stellen hohe Anforderungen an die Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt Grundlagen, behandelt praktische Beispiele und zeigt auf, worauf Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen unbedingt achten sollten.
Anmeldeschluss ist der 21.04.2024.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahegelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Beginn jeweils um 9:00 Uhr, Ende jeweils um 17:00 Uhr.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem zuvor genannten Anmeldeschluss wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmende können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessierten und Teilnehmenden werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.