06.02.2024–07.02.2024
Informationswissenschaftler, Datenschutzbeauftragter (TÜV)
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX, Art. 37 Ziff. 5 EU-DSGVO
Die Zeiten sind vorbei, als Office eine kleine Bürosoftware war und lokal installiert wurde. Microsoft 365 ist inzwischen eine riesige Suite von eng miteinander verzahnten Komponenten, die meist in der Cloud betrieben wird und künstliche Intelligenz beinhaltet, die zur Analyse der “Performance” der Beschäftigten eingesetzt wird. Hinzu kommt, dass das System beständig verändert wird, ohne dass lokale Installationen vorgenommen werden müssen. Damit stehen Interessenvertretungen vor großen scheinbar unlösbaren Aufgaben. Dies erschwert die Regelung durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Hinzu kommt, dass von E-Mail über Dateiaustausch bis hin zum Videochat die Aktivitäten eines jeden Beschäftigten überwacht und beurteilt werden.
MS 365 ist kein Einzelthema, sondern eine ganze komplexe und undurchsichtige Themenwelt mit durchaus brisanten Effekten. Konventionelle Regelungsansätze stoßen hier an ihre Grenzen. Das Seminar zeigt neue Wege, wie Interessenvertretungen damit umgehen und ihr Informations- und Mitbestimmungsrecht durchsetzen können.
Anmeldeschluss ist der 06.01.2024.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahegelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Beginn jeweils um 9:00 Uhr, Ende jeweils um 17:00 Uhr.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem zuvor genannten Anmeldeschluss wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmende können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessierten und Teilnehmenden werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.