Hitze macht krank. Laut der aktuellen Prognos-Studie führt ein zusätzlicher heißer Tag zu über 76.500 zusätzlichen Fehltagen wegen hitzebedingter Arbeitsunfälle und Arbeitsunfähigkeitsfälle sowie zu riesigen Produktivitätsverlusten. Es ist höchste Zeit, als Interessenvertretung für einen konsequenten Hitzeschutz einzutreten.
23. bis 24.02.2027

Klimawandel und Hitzeschutz im Betrieb

Arbeitsschutz, Mitbestimmung und konkrete Hitzeaktionspläne im Fokus
AK-Bildungszentrum Kirkel
Ab09:00 Uhr  bis  17:00 Uhr
2-tägig  

Seminarleitung Kerstin Blass
max. Teilnehmende: 15
Anmeldefrist: 22.01.2027
Kosten: €600
Hitze im Betrieb ist kein privates Sommerphänomen: Extremwetter und der Klimawandel beeinflussen deutlich die Arbeitsfähigkeit, die Arbeitsabläufe und das Betriebsklima. Beschäftigte leiden unter steigenden Temperaturen, während Belastungsgrenzen oft ignoriert werden. Zu körperlichen Beschwerden kommen so auch psychische Belastungen durch Erschöpfung. Unsere Arbeitsumgebungen sind oft nicht für die Heißzeit ausgelegt, sodass die Vereinbarkeit von Gesundheit und Beruf im Sommer strukturell blockiert wird. Ohne den Schutz durch die Gremien werden Beschäftigte gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt oder in die Arbeitsunfähigkeit gedrängt.
Und darum geht´s:
  • Klimawandel und Arbeitsschutz: Warum Hitze nur ein Aspekt ist – ausgewählte klimabedingte Belastungen im Überblick
  • Erzwingbare Mitbestimmung: Rechtliche Rahmenbedingungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung Klima: Erkennen und Analysieren der spezifischen Risiken in unterschiedlichen Branchen und Beschäftigtengruppen sowie Diskussion möglicher Maßnahmen
  • Der betriebliche Hitzeplan: Erstellung und Verhandlung einer rechtssicheren Betriebs-/Dienstvereinbarung auf Basis ausgewählter Eckpunkte

Zielgruppen:

Betriebs- und Personalräte Mitarbeitervertretungen Schwerbehindertenvertretungen

Veranstalter:

BEST e.V.

Bei Fragen zur Anmeldung:

Anke Hien-Bausch Tanja Persinger 0681 4005-249

Wichtige Informationen

Für die Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums und die schriftliche Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erforderlich!
Die Seminare werden durchgeführt auf der Grundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG, nach § 51 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG, nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. nach § 16 Abs. 1 MAVO.

Die Kosten für BEST-Seminare enthalten folgende Leistungen:

  • Seminardurchführung
  • Seminarunterlagen
  • Mittagessen
  • Pausenerfrischung

Übernachtungen sind im Preis nicht enthalten, können aber auf Anfrage gerne für Sie arrangiert werden.
Frühstück und Abendessen – sofern zur Übernachtungen gebucht – werden nach Abschluss des Seminars separat berechnet.

Bei Rücktritt von weniger als vier Wochen vor einem Seminar wird eine Ausfallgebühr von 100,00 Euro erhoben. Ersatzpersonen können kostenfrei benannt werden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich digital, per Post oder Fax an BEST e. V. c/o Arbeitskammer des Saarlandes, Fritz-Dobisch-Straße 6-8, 66111 Saarbrücken. Tel.: 0681 4005-249, Fax.: 0681 4005-215. 

Bitte benutzen Sie für die Anmeldung unser Anmeldeformular, das Sie über den Button “Jetzt anmelden” erreichen.