Unser Ziel ist, den Arbeitsplatz genauso gesund und unversehrt zu verlassen, wie wir ihn betreten haben. Um dies zu erreichen, gibt es ein gesetzliches Regelwerk, das in die Praxis umgesetzt werden muss. Mit dem Aufbau eines „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ (BGM) wird in vielen Unternehmen und Einrichtungen versucht, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Dabei haben die Interessensvertretungen vielfältige Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte.
Und darum geht´s:
- Entwicklung des Arbeitsschutzes
- Gesetze und Vorschriften
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Beteiligung und Mitbestimmung