23.–24.02.2021
€ 250,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO
Videokonferenzen, Online-Meetings oder digitale Besprechungen fristeten lange Zeit ein Schattendasein. Die Ereignisse der letzten Monate haben jedoch gezeigt, dass Video- und Telefonkonferenzen nicht nur eine generelle Alternative bei ortsunabhängigen
Arbeiten sind, sie waren zeitweise schlichtweg die einzige Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb oder den Austausch im Gremium aufrecht zu erhalten. Allerdings stellen sich eine Reihe rechtlicher und praktischer Herausforderungen: Was ist rechtssicher und zulässig? Wie können diese Verfahren praktisch und effektiv genutzt werden? Diese und die folgenden Fragen werden in dem dualen Seminar aus Präsenz- und Online-Teil behandelt.
+++ Das Seminar findet corona-bedingt online statt. +++
Gliederung des Seminars
1. Grundlagen
2. Praxis
Eine Abfrage der technischen Voraussetzungen findet rechtzeitig vor Seminarbeginn statt. Technische Arbeitsmittel können nach Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Anmeldeschluss ist der 12.02.2021.
€ 250,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 250,00 € umsatzsteuerfrei).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich.
Beginn jeweils um 8:30 Uhr, Ende jeweils um 12:30 Uhr.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem 12. Februar 2021 wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmer/innen können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessenten und Teilnehmer werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.