18.–19.05.2021
Informationswissenschaftler, Datenschutzbeauftragter (TÜV)
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder
nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX, Art. 37
Ziff. 5 EU-DSGVO
Die Zeiten sind vorbei, als Office eine kleine Bürosoftware war und lokal installiert wurde. Office 365 ist inzwischen eine riesige Suite von eng miteinander verzahnten Komponenten, die meist in der Cloud betrieben wird, Elemente künstlicher Intelligenz beinhaltet und aus der Ferne verändert werden kann. Damit stehen Interessenvertretungen vor großen scheinbar unlösbaren Aufgaben. Mit fast jedem vom Hersteller bereitgestellten Update kommen auch neue Funktionen hinzu. Dies erschwert die Regelung durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Hinzu kommt, dass durch die integrierte künstliche Intelligenz Office 365 zur vollständigen Überwachung aller Nutzer eingesetzt werden kann.
Das Seminar behandelt die Fragen:
Office 365 ist kein Thema, sondern eine ganze komplexe und undurchsichtige Themenwelt mit durchaus brisanten Effekten. Konventionelle Regelungsansätze stoßen hier an ihre Grenzen. Das Seminar zeigt neue Wege, wie Interessenvertretungen damit umgehen und ihr Informations- und Mitbestimmungsrecht durchsetzen können.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.
Anmeldeschluss ist der 18.04.2021.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich.
Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahe gelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem 18. April 2021 wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmer/innen können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessenten und Teilnehmer werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.