24.–25.03.2020
Informationswissenschaftler, Datenschutzbeauftragter (TÜV)
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder
nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX, Art. 37
Ziff. 5 EU-DSGVO
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und einem neuen Bundesdatenschutzgesetz wird der Beschäftigtendatenschutz grundsätzlich novelliert. Mit der EU-DSGVO liegt erstmals eine gesetzliche Regelung vor, die gleichermaßen für Betriebe, Dienststellen und kirchliche Einrichtungen gilt. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und einer verstärkten Datenverarbeitung in den Betrieben und Dienststellen ist es wichtig zu erfahren, wie man angesichts der neuen Rechtslage als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung reagieren muss.
Das Seminar behandelt die Fragen:
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass der Datenschutz zugunsten der Beschäftigten eingehalten wird. Das Seminar vermittelt hierzu die Grundlagen und zeigt, wie man diese Aufgabe erfüllen kann.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.
Anmeldeschluss ist der 25.02.2020.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich.
Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahe gelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem 24. Februar 2020 wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmer/innen können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessenten und Teilnehmer werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.