05.–06.04.2022
Soziologin, Fachkraft für Gesundheitsmanagement im Betrieb (IHK)
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX
Leistungsverdichtung, Zeitdruck sowie immer neue Arbeitsanforderungen haben die Arbeitswelt drastisch verändert. Oft gefährden sie die Gesundheit der Belegschaft. Mit dem Aufbau eines „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ (BGM) wird in vielen Unternehmen versucht, gegenzusteuern. Dabei haben die Interessenvertretungen vielfältige Mitbestimmungsrechte, mit denen die inhaltliche Ausrichtung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung und die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wirkungsvoll gestaltet werden können.
Im Seminar geht es um die Themen:
Die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung und die Entwicklung von verhältnispräventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung stellen hohe Anforderungen an die Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt Grundlagen, behandelt praktische Beispiele und zeigt auf, worauf Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen unbedingt achten sollten.
Hinweis: Alle BEST-Seminare zum betrieblichen Gesundheitsmanagement können unabhängig voneinander besucht werden.
Anmeldeschluss ist der 05.03.2022.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich.Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahegelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Beginn jeweils um 9:00 Uhr, Ende jeweils um 17:00 Uhr.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem 05. März 2022 wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmer/innen können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessenten und Teilnehmer werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.