20.–21.03.2019
Informationswissenschaftler, Datenschutzbeauftragter (TÜV)
€ 515,00 €
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und einem neuen Bundesdatenschutzgesetz wird der Beschäftigtendatenschutz grundsätzlich novelliert. Mit der EU-DSGVO liegt erstmals eine gesetzliche Regelung vor, die gleichermaßen für Betriebe, Dienststellen und kirchliche Einrichtungen gilt. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und einer verstärkten Datenverarbeitung in den Betrieben und Dienststellen ist es wichtig zu erfahren, wie man angesichts der neuen Rechtslage als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung reagieren muss.
Das Seminar behandelt die Fragen:
• Wie funktioniert der neue Datenschutz am Arbeitsplatz?
• Wie stellt sich die aktuelle Rechtslage dar?
• Welche Kontrollen sind (un-)zulässig?
• Welche Rechte haben Mitarbeiter beim Datenschutz?
• Wie kann man die Rechte der Interessenvertretung und der Beschäftigte durchsetzen?
• Welche Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind möglich?
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass der Datenschutz zugunsten der Beschäftigten eingehalten wird. Das Seminar vermittelt hierzu die Grundlagen und zeigt, wie man diese Aufgabe erfüllen kann.
Anmeldeschluss ist der 19.02.2019.
€ 515,00
Rücktritt:
Bei Rücktritt nach dem 20. Februar 2019 wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmer/innen können kostenlos benannt werden.
Rechnung:
Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert nach dem Seminar.
Seminarzeit:
Beginn jeweils um 9.00 Uhr, Ende jeweils um 17.00 Uhr.
Hinweise für Arbeitnehmer- und Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte:
Die Seminare werden durchgeführt auf der Grundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX, Art. 37 Ziff. 5 EU-DSGVO.
AGB
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen